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#MerzMail 197: Eine gute Woche für Missbrauchstäter

Liebe Leserin, lieber Leser,

wenigstens für ein paar Stunden konnten sich die Ampelfraktionen in dieser Woche über einen gefundenen Kompromiss freuen: Der Bundeskanzler rang der FDP das Zugeständnis ab, die „Mietpreisbremse“ zu verlängern. Dafür gestand er der FDP zu, auf die Speicherung von IP-Adressen im Internet als Beweismittel in Strafverfahren zu verzichten, obwohl die Bundesinnenministerin seit Monaten dafür wirbt, die Strafverfolgung mittels der gespeicherten IP-Adressen vor allem im Bereich der sogenannten Kinderpornografie zu ermöglichen.

Kleine Ironie am Rande: Die Einigung zwischen Kanzler und FDP erfolgte genau an dem Tag, an dem die Bundesinnenministerin die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022 vorstellte.

Mietpreisbremse gegen wirksame Strafverfolgung beim Kindesmissbrauch – so sieht der triste Alltag der Ampelkoalition mittlerweile aus, wenn sie überhaupt noch zu einer gemeinsamen Politik zusammenfindet. Dabei ist die Speicherung der IP-Adressen seit September 2022 vom Europäischen Gerichtshof zur Bekämpfung schwerer Kriminalität ausdrücklich zugelassen worden, obwohl vor allem die FDP bis dahin immer das Gegenteil behauptet hat.

Der Missbrauch von Kindern und die Verbreitung von Pornografie mit Kindern ist so ziemlich das Widerlichste an Straftaten, mit denen Gerichte und Strafverfolgungsbehörden befasst sind. Aber die Straftäter können seit dieser Woche aufatmen: Obwohl das deutsche Bundeskriminalamt in großer Zahl Hinweise auf strafrechtlich relevante Vorgänge vom US-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) erhält, mussten im Jahr 2022 rund 20.000 strafrechtlich relevante Vorgänge aus dem Bereich der Kinderpornografie eingestellt werden, weil es keine Möglichkeit gab, die Tatverdächtigen zu identifizieren. Diese Identifikation wäre in vielen Fällen mithilfe der IP-Adressen möglich gewesen.

Die Zustimmung der FDP zur Verlängerung der Mietpreisbremse reiht sich ein in die Vielzahl der Zugeständnisse, die die Freien Demokraten trotz gegenteiliger Beteuerung in der Sache seit Beteiligung an der Ampel gemacht haben und weiter machen. Mit marktwirtschaftlichen Überzeugungen hat das nichts mehr zu tun, und es bewirkt ja in der Sache auch das Gegenteil von dem, was das Land so dringend braucht: Unter diesen Bedingungen werden eben nicht mehr, sondern immer weniger Wohnungen gebaut.

Aber welche „liberalen“ Überzeugungen bringen die FDP dazu, den Strafverfolgungsbehörden eines der wichtigsten Instrumente der Strafverfolgung in einem Strafbereich vorzuenthalten, in dem die Seelen unserer Kinder – von den körperlichen Misshandlungen ganz zu schweigen – so verletzt werden wie im Bereich der Sexualstraftaten? Welche Wählergruppen will die FDP denn mit dieser Politik erreichen?

Die am Dienstag veröffentlichte Kriminalstatistik gibt schon genug Grund und Anlass zur Besorgnis. Die politische Behinderung der Strafverfolgung des Missbrauchs von Kindern macht fassungslos.

Mit trotzdem besten Grüßen

Ihr Friedrich Merz